Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Sprachbrücke Deutsch, das TELC- Prüfungszentrum der Lernwerkstatt Pflege GmbH

§ 1 Allgemeines und Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen der Sprachbrücke Deutsch, das TELC-Prüfungszentrum der Lernwerkstatt Pflege GmbH und unseren Kunden.
Die AGB werden vom Kunden mit der Auftragserteilung anerkannt und gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung. Sie gelten auch für künftige Geschäfte.
Anderslautende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für uns nur verbindlich, wenn wir sie ausdrücklich anerkannt haben.

§ 2 Anbieter

Anbieter aller Leistungen ist Sprachbrücke Deutsch, das TELC-Prüfungszentrum der Lernwerkstatt Pflege GmbH mit Sitz in:
Liebigstraße 14-16
35390 Gießen
Tel: 0151 45589165
info@lernwerkstatt-pflege.de Amtsgericht Gießen HRB 10528

§ 3 Datenschutzhinweise

Sprachbrücke Deutsch, das TELC-Prüfungszentrum der Lernwerkstatt Pflege GmbH verarbeitet die personenbezogenen Daten ihrer Kunden gemäß der online abrufbaren Datenschutzerklärung.

§ 4 Sprachunterricht

Die Begriffe „Unterrichtseinheit“ und „Unterrichtsstunde“ beziehen sich auf die übliche 45- Minuten-Periode, wie sie in Sprachschulen üblich ist. Lehrveranstaltungen können nach Vereinbarung mit der Schule kombiniert und in Unterrichtsperioden unterteilt werden.
Die Kurse bei Sprachbrücke Deutsch, das TELC-Prüfungszentrum der Lernwerkstatt Pflege GmbH dauern einen Kursmonat, d.h. genau 4 Wochen. Dies ermöglicht ein intuitives und faires System einer monatsweisen Registrierung. Es werden regelmäßig Kurse mit einer kürzeren Kursdauer zu einem vergünstigten Preis angeboten. Die Kursgruppen sind kleine Gruppen, die typischerweise aus 8–12 Teilnehmern bestehen.

§ 5 Anmeldung zum Sprachunterricht

Die Kunden können sich für die Kurse online (über die Website der Schule) anmelden.
Bei der Online-Anmeldung kann der Kunde aus den verfügbaren Kursniveaus und Kursarten wählen, die auf der Website von Sprachbrücke Deutsch, das TELC-Prüfungszentrum der Lernwerkstatt Pflege GmbH angeboten werden.
Nach der Wahl eines Kurses wird der Kunde aufgefordert, die persönlichen Daten einzugeben und „zahlungspflichtig buchen“ anzuklicken, um sich für den Kurs einzuschreiben. Bis zu diesem Zeitpunkt kann der Kunde jederzeit Daten überprüfen und ändern.
Der Kunde muss bestätigen, dass er/sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Datenschutzbestimmungen akzeptiert, um die Registrierung abzuschließen – durch Ankreuzen des entsprechenden Kontrollkästchens.
Nachdem der Kunde auf „zahlungspflichtig buchen“ geklickt hat, wird er/sie auf das Online-
Zahlungsformular von Sprachbrücke Deutsch, das TELC-Prüfungszentrum der Lernwerkstatt Pflege GmbH weitergeleitet.
Der Kurs muss vollständig bezahlt werden, um die Registrierung abzuschließen.
Falls dieser Schritt nicht abgeschlossen wird, gilt die Registrierung als nicht gültig und Sprachbrücke Deutsch, das TELC-Prüfungszentrum der Lernwerkstatt Pflege GmbH ist von jeder Verpflichtung gegenüber dem Kunden befreit.

Nach Abschluss des Anmeldevorgangs erhält der Kunde eine E-Mail, die alle Kursdetails und einen Link zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Schule enthält.
Die E-Mail selbst ist kein Beweis für eine abgeschlossene Anmeldung – wenn keine Zahlung eingegangen ist und damit die Anmeldung noch nicht gültig ist, wird die Schule den Kunden so bald wie möglich informieren, damit der Zahlungsvorgang abgeschlossen werden kann.
Eine abgeschlossene Anmeldung garantiert dem Kunden die Teilnahme an dem gewählten Kurs auf dem gewählten Sprachniveau.
Die Schule ist jedoch nicht an die gewünschte und in der Bestätigungsmail angegebene Kurszeit gebunden – unter bestimmten Umständen, z.B. aufgrund zu geringer Teilnehmerzahl, die einen Kurs zu einem bestimmten Zeitpunkt beginnen, kann Sprachbrücke Deutsch, das TELC-Prüfungszentrum der Lernwerkstatt Pflege GmbH die Kurszeit verändern.
In diesem Fall wird der Kunde auf die Änderungen aufmerksam gemacht.
Sprachbrücke Deutsch, das TELC-Prüfungszentrum der Lernwerkstatt Pflege GmbH behält sich das Recht vor, Präsenzkurse kurzfristig auf Online-Kurse umzustellen und Unterricht online anzubieten – ggf. auch ausschließlich –, sollte dies z. B. aufgrund einer Gefährdung der Gesundheit der Teilnehmer notwendig sein, die durch Präsenzkurse entstehen könnte.
Bei einer Umstellung auf Online-Kurse liegt es in der Verantwortung des Teilnehmers, für seine nötige technische Ausstattung zu sorgen, um an den Online-Kursen teilnehmen zu können.
Eine Umstellung auf Online-Kurse berechtigt weder zu einer Rückerstattung von Kursgebühren noch zu einer Kursverschiebung.
Der Vertrag kann in dieser Form der allgemeinen Geschäftsbedingungen auf der Website abgerufen werden.
Eine gesonderte Kopie der konkreten Vereinbarung mit dem/der Kunden/in wird jedoch nicht
gespeichert.
Für den Vertragsschluss steht die deutsche Sprache zur Verfügung.

§ 6 Stornierung, Umbuchung und Rückerstattung

Unterricht, an dem der Kunde nicht teilnehmen kann, wird nicht erstattet. Ein Schadenersatzanspruch kann in diesem Fall ebenfalls nicht geltend gemacht werden. Ein Teilnehmer kann den Kurs auf einen späteren Zeitpunkt verschieben, sofern er
Sprachbrücke Deutsch, das TELC-Prüfungszentrum der Lernwerkstatt Pflege GmbH den Wunsch der Verschiebung bis spätestens zehn Tage vor Kursbeginn schriftlich mitteilt.
Ein Kurs kann nur in seiner Gesamtheit verschoben werden, Teilverschiebungen sind nicht möglich.
Ein Teilnehmer kann nach Maßgabe der folgenden Stornierungsbedingungen von einem Kurs zurücktreten:
Eine 70%ige Rückerstattung der gezahlten Kursgebühren kann erbracht werden, wenn ein Teilnehmer spätestens zehn Tage vor Kursbeginn aus dem Kurs zurücktritt. Danach können keine Gebühren zurückerstattet werden.
Der Stornierungswunsch muss der Schule schriftlich und nicht später als zehn Tage vor
Kursstart mitgeteilt werden (Brief oder E-Mail), das Gleiche gilt, wenn ein Teilnehmer seinen Kurs auf einen späteren Monat verschieben möchte.
Mehrmonatige Kursanmeldungen gelten bei Stornierungs- oder Verschiebungswunsch als ein
Kurs, somit gilt in Bezug auf die Stornierung auch die Frist von zehn Tagen vor dem Starttermin des ersten Kurses.
Sprachbrücke Deutsch, das TELC-Prüfungszentrum der Lernwerkstatt Pflege GmbH versucht stets, Kontinuität mit demselben Dozenten während eines Kurses sicherzustellen, aber wenn dies nicht möglich ist, stellt ein Dozentenwechsel keinen Grund für eine Erstattung der Kursgebühren dar.
Dies gilt für alle Unterrichtsarten, einschließlich des Einzel- und Onlineunterrichts. Erstattungsansprüche für Übernachtungskosten und Sprachprüfungen, die über Sprachbrücke Deutsch, das TELC-Prüfungszentrum der Lernwerkstatt Pflege GmbH gebucht wurden, können unter keinen Umständen gewährt werden.
Kurse, die in einem speziellen Aktionszeitraum gebucht werden, sind grundsätzlich von
Verschiebung und Erstattung ausgenommen (ausgenommen davon ist der Early-Bird- Discount).
Der Teilnehmer wird über diese Konditionen in Zusammenhang mit dem jeweiligen Angebot über die Website informiert.

§ 7 Stornierung und Umbuchung durch die Schule, Feiertage und Wetter

Im äußerst unwahrscheinlichen Fall einer Stornierung durch die Schule hat der Teilnehmer Anspruch auf eine Rückerstattung oder auf die Verschiebung auf einen späteren Zeitpunkt. Weitergehende Schadensersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden.
Sprachbrücke Deutsch, das TELC-Prüfungszentrum der Lernwerkstatt Pflege GmbH behält sich das Recht vor, Kursdaten zu ändern und Kurse, die von einer geringen Teilnehmerzahl betroffen sind, abzubrechen.
Alle Zahlungen in diesem Fall werden erstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
Sprachbrücke Deutsch, das TELC-Prüfungszentrum der Lernwerkstatt Pflege GmbH ist an den gesetzlichen Feiertagen des Bundeslandes Hessen geschlossen.
Unterricht, der auf Feiertage fällt, wird nicht nachgeholt.
Die Kurse finden unabhängig vom Wetter statt.
Sprachbrücke Deutsch, das TELC-Prüfungszentrum der Lernwerkstatt Pflege GmbH behält sich das Recht vor, Präsenzkurse kurzfristig auf Online-Kurse umzustellen und Unterricht online anzubieten – ggf. auch ausschließlich.
Eine Umstellung auf Online-Kurse ist kein Grund für eine Rückerstattung von Kursgebühren.

§ 8 Verbindlichkeiten, Unfallversicherung, Essen & Trinken und Haustiere

Jeder Schüler ist für sich selbst verantwortlich.
Sprachbrücke Deutsch, das TELC-Prüfungszentrum der Lernwerkstatt Pflege GmbH haftet nicht für Verluste, Schäden oder Verletzungen von Personen und/oder Gegenständen.
Der Kunde bestätigt, dass er den Sprachkurs nur aus privaten Gründen in Anspruch nimmt. Eine Kursteilnahme für berufliche Zwecke, jedoch ohne dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer ausdrücklich schickt, muss der Schule spätestens zum Kursbeginn gemeldet werden.
Der Kunde ist verpflichtet, die Schule zu informieren, wenn er/sie den Sprachkurs für einen bestimmten beruflichen Zweck durchführt, d.h. wenn beabsichtigt wird, sich für einen Job in Deutschland zu bewerben.
Speisen und Getränke können in die Schule mitgebracht werden.
Die Teilnehmer sind aber selbst für die Entsorgung des Restmülls zuständig. Die Schule bietet Mülleimer.
Der Kursraum und andere Bereiche von Sprachbrücke Deutsch, das TELC-Prüfungszentrum der Lernwerkstatt Pflege GmbH sind sauber zu verlassen – so, wie sie auch vorgefunden wurden.
Haustiere dürfen in der Schule nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Schulteams zugelassen werden.

§ 9 Visakurse

Einschreibebrief
Ein offizielles Anmeldebestätigungsschreiben für Visa-Zwecke kann nach erfolgter
Anmeldung und vollständiger Zahlung der Kursgebühren gegen eine Gebühr von 50 € zur Verfügung gestellt werden.
Dieses Bestätigungsschreiben wird per E-Mail zugesandt.
Wenn eine gedruckte Kopie angefordert wird, fallen zusätzliche Portokosten je nach Zielort an.
Das Bestätigungsschreiben ist ein rechtlich verbindliches Dokument, das die Dauer des gebuchten Sprachkurses dokumentiert.
Daher muss der Teilnehmer sich für ein Visum auf Grundlage der angegebenen Daten bewerben.
Sollte ein Teilnehmer ein neues Bestätigungsschreiben mit anderen Daten benötigen, muss er einen schriftlichen Nachweis der zuständigen Botschaft vorlegen.
Dieser Nachweis muss Sprachbrücke Deutsch, das TELC-Prüfungszentrum der Lernwerkstatt Pflege GmbH spätestens zehn Tage vor Kursstart vorliegen.
Für ein neues Bestätigungsschreiben fallen zusätzlich 50 € sowie – falls notwendig – Versandkosten an.

Umbuchung
Nach Anmeldung besteht die Möglichkeit, den Kurs einmalig umzubuchen, jedoch nur, wenn dies aufgrund einer Verzögerung des Visa-Genehmigungsprozesses erforderlich ist und spätestens zehn Tage vor Kursbeginn der Schule gemeldet wird.
Um einen Kurs zu verschieben, muss der Teilnehmer einen schriftlichen Nachweis der
zuständigen Botschaft vorlegen, dass das Visum nicht zu den im Bestätigungsschreiben dokumentierten Daten ausgestellt werden kann.
Der Kurs muss spätestens 3 Monate nach dem ursprünglich geplanten Kursbeginn beginnen. Ein Kurs kann nur in seiner Gesamtheit verschoben werden – eine Verschiebung einzelner Kursteile ist nicht möglich.

Erstattung / Stornierung
Eine Erstattung von bis zu 70 % der gesamten Kursgebühr (abzüglich etwaiger Bankgebühren) ist nur nach Vorlage eines Ablehnungsschreibens der zuständigen Visumsbehörde möglich.
Unter keinen anderen Umständen kann eine Erstattung gewährt werden.
Das Ablehnungsschreiben muss der Erstattungsforderung beiliegen. Der Widerruf eines Visumsantrags stellt keine Ablehnung dar.
Eine Rücktrittserklärung begründet keine Erstattung.
Erstattungsforderungen, die später als 12 Monate nach dem ursprünglichen Zahlungsdatum eingehen, können nicht akzeptiert werden.
Wenn eine Erstattung möglich ist, wird der Betrag spätestens 4–6 Wochen nach Eingang der gültigen Erstattungsanfrage erstattet.
Die Rückerstattung einzelner Kursteile ist nicht möglich.

§ 10 University Pathway Programm

Vollmacht
Der Teilnehmer bevollmächtigt Sprachbrücke Deutsch, das TELC-Prüfungszentrum der Lernwerkstatt Pflege GmbH, ihn bei Studentenvisums-, Sprachvisums- und
Universitätsbewerbungen zu vertreten, in seinem Namen zu handeln und vollständige Informationen zum Status seiner Bewerbungen von uni-assist e.V. und Universitäten zu erhalten.

Bildungsnachweise
Sprachbrücke Deutsch, das TELC-Prüfungszentrum der Lernwerkstatt Pflege GmbH kann zu jedem Zeitpunkt während des Bewerbungsprozesses Kopien zusätzlicher Dokumente anfordern, die für den Bewerbungsprozess notwendig sind.
Alle bei Sprachbrücke Deutsch, das TELC-Prüfungszentrum der Lernwerkstatt Pflege GmbH einzureichenden Dokumente müssen von einer offiziell dazu berechtigten Stelle auf Englisch oder Deutsch übersetzt und beglaubigt werden, sofern nicht andere Regelungen vereinbart werden.
Es werden keine Dokumente an den Bewerber zurückgeschickt, daher sollten nur Kopien an Sprachbrücke Deutsch, das TELC-Prüfungszentrum der Lernwerkstatt Pflege GmbH geschickt werden;
der Bewerber sollte alle Originale behalten.

Eignung für die Universität und Zulassung
Der Bewerber versteht, dass uni-assist e.V. ausschließlich dafür verantwortlich ist, die Eignung des Bewerbers für das deutsche Hochschulsystem festzustellen.
Sprachbrücke Deutsch, das TELC-Prüfungszentrum der Lernwerkstatt Pflege GmbH hat
keinen Einfluss auf die Entscheidung von uni-assist e.V.
Die Anmeldung für das UPP von Sprachbrücke Deutsch, das TELC-Prüfungszentrum der Lernwerkstatt Pflege GmbH garantiert nicht die Zulassung zu einer deutschen Universität. Sprachbrücke Deutsch, das TELC-Prüfungszentrum der Lernwerkstatt Pflege GmbH wird den Bewerber bei der Bewerbung an bis zu drei deutschen Universitäten unterstützen, jedoch liegt die endgültige Entscheidung über einen vorläufigen Zulassungsbescheid sowie über die finale Zulassung zum Studium bei der jeweiligen Universität.

Gebühren für das University Pathway Programm
Von Bewerbern, die für die Direkte Route geeignet sind, ist die Gebühr für die Unterstützung im Heimatland (GUH) bei Anmeldung für das UPP fällig.
Unter bestimmten Umständen müssen Bewerber statt der GUH die Gebühr zur Unterstützung der Bewerbung an einer Universität (GUBU) zahlen.
Bewerber werden in diesem Fall vor der Zahlung benachrichtigt.
Von Bewerbern, die für die Indirekte Route geeignet sind, ist die Gebühr zur Unterstützung der Bewerbung am Studienkolleg (GUBS) bei Anmeldung für das UPP fällig.
Das UPP beginnt, nachdem die jeweilige Gebühr (GUH, GUBU oder GUBS) in voller Höhe an Sprachbrücke Deutsch, das TELC-Prüfungszentrum der Lernwerkstatt Pflege GmbH gezahlt wurde.
Die GUH, die GUBU und die GUBS sind nicht erstattbar.
Die University-Pathway-Gebühr (UPG) ist in voller Höhe fällig, nachdem der Bewerber den offiziellen Eignungsbescheid von uni-assist e.V. oder einen vorläufigen Zulassungsbescheid einer Universität erhalten hat, jedoch vor der Visumsbewerbung.

Anmeldebestätigung
Eine offizielle Anmeldebestätigung für einen Sprachkurs, die für die Visumsbewerbung benötigt wird, kann von Sprachbrücke Deutsch, das TELC-Prüfungszentrum der Lernwerkstatt Pflege GmbH ausgestellt werden, sobald die Anmeldung des Teilnehmers vollständig abgeschlossen ist und die UPG komplett bezahlt wurde.
Diese Anmeldebestätigung wird per E-Mail an den Bewerber verschickt.
Falls ein ausgedrucktes Dokument notwendig ist, wird der Bewerber vor dem Versand über eventuelle Versandkosten informiert.
Der Versand erfolgt, nachdem Sprachbrücke Deutsch, das TELC-Prüfungszentrum der Lernwerkstatt Pflege GmbH die Versandkosten erhalten hat.
Falls der Kurs verschoben wird und eine neue Anmeldebestätigung notwendig ist, fällt hierfür eine Gebühr von 50 € an, zzgl. der Versandkosten.
Die Anmeldebestätigung ist ein rechtlich verbindliches Dokument, das die genaue Dauer des Sprachkurses, zu dem der Teilnehmer angemeldet ist, für Visumszwecke festlegt.
Daher ist Sprachbrücke Deutsch, das TELC-Prüfungszentrum der Lernwerkstatt Pflege GmbH verpflichtet, diese Kursdauer nicht zu verändern.

Verschiebung
Ein Teilnehmer kann die Verschiebung seines Kurses einmalig beantragen, jedoch nur auf Grundlage einer Verzögerung im Visumsprozess und nur unter der Bedingung, dass er Sprachbrücke Deutsch, das TELC-Prüfungszentrum der Lernwerkstatt Pflege GmbH spätestens 10 Tage vor Kursstart über die Verschiebung informiert.
Der Kurs muss innerhalb von drei Monaten ab dem ursprünglich geplanten Startdatum beginnen.
Ein Kurs kann nur als Ganzes verschoben werden – eine Verschiebung einzelner Kursteile ist nicht möglich.

Erstattung/ Stornierung
Die GUH kann unter keinen Umständen erstattet werden.
Es ist möglich, die Teilnahme am UPP abzusagen und bis zu 80 % der UPG zurückzuerhalten (abzüglich etwaiger Bankgebühren), sofern der Teilnehmer ein Ablehnungsschreiben der jeweils zuständigen Visumsbehörde vorlegen kann und Sprachbrücke Deutsch, das TELC- Prüfungszentrum der Lernwerkstatt Pflege GmbH mindestens 10 Tage vor dem geplanten Kursstart informiert.
Das Ablehnungsschreiben muss der Erstattungsanfrage beigefügt werden. Unter keinen anderen Umständen kann eine Erstattung erfolgen.
Erstattungsanfragen, die später als 12 Monate nach dem ursprünglichen Zahlungsdatum eingehen, werden nicht akzeptiert.
Wird eine Erstattung bewilligt, erfolgt der Ausgleich des Betrags innerhalb von 4–6 Wochen nach Eingang der gültigen Erstattungsanfrage.
Die Erstattung einzelner Kursteile ist grundsätzlich ausgeschlossen.

§ 11 Einzelunterricht

Zahlung
Kunden können zwischen verschiedenen Stundenpaketen wählen, mit Unterrichtsstunden à jeweils 60 Minuten oder à jeweils 90 Minuten.
Die Anmeldung ist erst nach Zahlungseingang abgeschlossen, und es können keine Termine ohne Zahlung eingeplant werden.

Stundenplan
Der Unterrichtstermin richtet sich nach den Wünschen des Kunden, vorbehaltlich der Lehrerverfügbarkeit und einer Mindestdauer pro Unterrichtstermin von 60 Minuten.

Gültigkeit von Einzelunterrichtstickets
Einzelunterrichtstickets sind 6 Monate gültig.
Der Kunde muss die Genehmigung der Schule per E-Mail beantragen, wenn eine längere Unterbrechung oder ein längerer Gültigkeitszeitraum erforderlich ist.

Stornierung, Umbuchung und Erstattung
Eine finanzielle Erstattung gezahlter Einzelunterrichtstermine ist nicht möglich, lediglich eine
Terminverschiebung, sofern der Verschiebungswunsch schriftlich mindestens 1 Werktag vor dem jeweiligen Termin mitgeteilt wird.
Stornierungen oder Umbuchungen, die nach diesem Zeitpunkt erfolgen, werden kostenpflichtig behandelt, d.h. die entstehenden Kosten werden vom Stundenpaket des Kunden abgezogen.
Teilerstattungen können nicht gewährt werden.
Probestunden für Einzelunterricht können angeboten werden, sind jedoch kostenpflichtig. Pro Person kann nur eine Probestunde gebucht werden.
Sprachbrücke Deutsch, das TELC-Prüfungszentrum der Lernwerkstatt Pflege GmbH behält sich das Recht vor, Präsenzkurse kurzfristig auf Online-Kurse umzustellen und den Unterricht online anzubieten – ggf. auch ausschließlich.
Eine Umstellung auf Online-Kurse begründet keinen Anspruch auf Rückerstattung der Kursgebühren.

§ 12 Telc Prüfungen und Vorbereitungskurse mit telc-Prüfung

Soweit der Kunde nur eine Telc-Prüfung mit oder ohne Vorbereitungskurs bucht, gelten die nachfolgenden Vorschriften:

Anmeldung
Sprachbrücke Deutsch, das TELC-Prüfungszentrum der Lernwerkstatt Pflege GmbH ist ein lizensiertes telc-Prüfungszentrum und bietet telc-Prüfungen an.
Die Anmeldung ist nur bis spätestens zwei Wochen vor dem jeweiligen Prüfungstermin möglich.
Eine spätere Anmeldung ist nicht möglich.
Eine Anmeldung wird erst verbindlich, wenn das Anmeldeformular vollständig ausgefüllt und alle Gebühren vollständig bezahlt wurden.
Nach abgeschlossener Anmeldung können Prüfungsdatum und -niveau nicht mehr geändert werden.

Prüfungserklärung
Sobald ein Kunde zur Prüfung registriert wurde, wird der genaue Zeitpunkt der Prüfung spätestens 3 Tage vor Prüfungstermin per E-Mail bestätigt.
Der Kunde ist verpflichtet, die auf dem Prüfungsformular angegebene E-Mail-Adresse regelmäßig zu prüfen.
Sollte der Kunde 3 Tage vor Prüfungstermin keine E-Mail-Benachrichtigung über seine Prüfungszeit erhalten haben, ist er verpflichtet, sich eigeninitiativ an das Prüfungszentrum zu wenden und sich selbstständig nach der Prüfungszeit zu erkundigen.
Das Prüfungszentrum übernimmt keine Haftung, wenn keine E-Mail-Benachrichtigung
vorliegt; die Verantwortung, sich über die Prüfungszeit zu informieren, liegt beim Teilnehmer.
Die Teilnahme an der Prüfung ist nur möglich, wenn der Kunde rechtzeitig zum Prüfungstermin erscheint und einen gültigen Reisepass oder Ausweis vorlegen kann.

Ausschluss von der Prüfung und telc Prüfungsordnung
Die Verwendung elektronischer Geräte oder anderer Hilfsmittel während der Prüfungsdauer ist ausdrücklich untersagt.
Die Verwendung solcher Geräte oder der Versuch, in irgendeiner Weise zu täuschen, führt zum sofortigen Ausschluss von der Prüfung.
Ein Anspruch auf Schadensersatz besteht nicht.
Für den Prüfungstag gilt die telc Prüfungsordnung (https://www.telc.net/agb.html).
Während des Selbstlernvorbereitungskurses erhält der Kunde alle notwendigen Informationen zur telc Prüfungsordnung für den Prüfungstag.
Am Prüfungstag selbst wird der Kunde vor Prüfungsbeginn noch einmal über alle Regeln und Vorschriften der telc Prüfungsordnung informiert.
Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.telc.net/agb.html

Benachrichtigung zu Prüfungsergebnissen
Die Bescheinigung wird etwa sechs Wochen nach der Prüfung im Prüfungszentrum eingehen. Der Teilnehmer wird umgehend über seine Ergebnisse informiert und kann sein Zertifikat persönlich abholen.
Falls ein Zertifikat verspätet eintrifft, besteht kein Anspruch auf Entschädigung. Sprachbrücke Deutsch, das TELC-Prüfungszentrum der Lernwerkstatt Pflege GmbH übernimmt keine Haftung für fehlerhaft ausgestellte Zertifikate, z. B. bei Rechtschreibfehlern in Namen.

§ 13 Widerrufsrecht

Für Buchungen von Präsenz- oder Onlinekursen sowie für telc Prüfungen mit und ohne Vorbereitungskurs steht dem Kunden kein Widerrufsrecht zu.
Es handelt sich hierbei jeweils um streng kapazitätsbegrenzte Leistungen, die in einem spezifischen Zeitraum stattfinden.

§ 14 Zusatzvereinbarungen und Salvatorische Klausel

Trifft der Kunde mit dem Träger Vereinbarungen, die von diesen AGB abweichen oder zusätzliche Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden beinhalten, so bedürfen diese zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil werden oder unwirksam sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
In diesem Fall richtet sich der Inhalt des Vertrages nach den gesetzlichen Vorschriften.

§ 15 Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand

Das Vertragsverhältnis und weitere Geschäftsverbindungen zwischen Sprachbrücke Deutsch, das TELC-Prüfungszentrum der Lernwerkstatt Pflege GmbH und dem Kunden unterliegen ausschließlich dem deutschen Recht unter Ausschluss des internationalen Kaufrechts.
Soweit zulässig, gilt für alle Streitigkeiten als ausschließlicher Gerichtsstand Gießen, Deutschland.

§ 16 Alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen

Die Sprachbrücke Deutsch, das TELC-Prüfungszentrum der Lernwerkstatt Pflege GmbH ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.